Jury genehmigte sechs Projekte
Noch in diesem Sommer können Mitglieder Vorhaben umsetzen, die sie für das Sonderbudget vorgeschlagen hatten und die die Sonderbudget-Jury genehmigt hat.
So wollen z.B. Bewohnerinnen und Bewohner der Wühlischstraße 42 in den nächsten Wochen neue Fahrradständer im Hof aufstellen, die mit Hilfe des Sonderbudgets angeschafft werden.
Für das Jahr 2017 stellt die Bewohnergenossenschaft 20.000 Euro als Sonderbudget zur Förderung der Mitgliederbeteiligung zur Verfügung. Mit dem Geld soll nachbarschaftliche Selbsthilfe gestärkt werden. Einzelmitglieder und Hausgemeinschaften konnten im Frühjahr 2017 Vorhaben vorschlagen, die mithilfe des Sonderbudgets umgesetzt werden sollen. 15 Vorschläge gingen ein. Eine Mitgliederjury hat im Mai und Juni auf zwei Sitzungen alle eingereichten Vorschläge ausführlich diskutiert und geprüft und schließlich über die Vergabe der Mittel entschieden.
Die Sonderbudget-Jury besteht aus sieben Mitgliedern der Bewohnergenossenschaft, die in fünf verschiedenen Häusern der Genossenschaft wohnen. Wichtige Kriterien bei der Beurteilung der vorgeschlagenen Sonderbudgetvorhaben waren u.a. Unterstützung in der Mitgliedschaft, Gemeinschaftdienlichkeit bzw. Gemeinwohlorientierung, Selbsthilfecharakter, die langfristige Beteiligung der Mitglieder sowie die technische und zeitliche Umsetzbarkeit.
Schließlich genehmigte die Sonderbudget-Jury für das Jahr 2017 die folgenden sechs Vorhaben:
- Einbau von Fahrradbügeln (Aufbau durch die Bewohner) in der Wühlischstraße 42
- Gemeinsames Feuer (Feuerschale, Grill, Sitzgarnitur) in der Koppenstraße 26
- Tischtennisplatte in der Marchlewskistraße 81-87
- Gemeinschaftsgarten in der Helsingforser Straße 23-39/Marchlewskistraße 92-108
- Sand im Sandkasten auffüllen, Mülleimer installieren (Spielplatz) in der Helsingforser Straße 23-39/Marchlewskistraße 92-108
- Ein Hof für Alle! …und ein Spielgerät für alle Kleinen in der Rigaer Straße 91-92a/Zellestraße 15
Die Genossenschaft gewährt den Initiatoren der genehmigten Vorhaben Materialkostenzuschüsse.
Aufsichtsrat und Vorstand der Bewohnergenossenschaft danken allen, die sich ehrenamtlich engagieren und die Vorhaben für das Sonderbudget vorgeschlagen haben.
Sobald in ausreichendem Umfang Erfahrungen mit der Umsetzung der genehmigten Sonderbudget-Vorhaben vorliegen, werden Vorbereitung, Konzeption, Entscheidungsfindung und Realisierung des Sonderbudgets ausgewertet. Auf Grundlage dessen werden Aufsichtsrat und Vorstand entscheiden, ob auch künftig wieder ein Sonderbudget zur Verfügung gestellt werden soll – ggf. in modifizierter Form.