Organe der Genossenschaft

Gemäß der Satzung gibt es in der Bewohnergenossenschaft FriedrichsHeim eG drei Organe: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Mitgliederversammlung.
Mitgliederversammlung
Jedes Mitglied der Genossenschaft hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und unterstützt und überwacht diesen bei seiner Arbeit.
Mitglieder des Aufsichtsrats
Name | Beruf | |
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Marie Godemann | Dipl.-Politologin | Vorsitzende |
Dr. Regina Rosenhauer | Chemikerin | stv. Vorsitzende |
Christian Schehle | Umweltbeauftragter | Schriftführer |
Dr. Daniel Becker | Volkswirt | |
Jan Becker | Rechtsanwalt | |
Dorothea Dynow | Dipl.-Sprachmittlerin | |
Holger Höringklee | Dipl.-Volkswirt | |
Dr. Lutz Recke | Dipl.-Mathematiker |
Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.
Mitglieder des Vorstands
Name | Beruf | |
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Manfred Agsten | Dipl.-Ingenieur-Ökonom | Nebenamtlicher Vorstand |
Klaus Sonderfeld | Bank- und Dipl.-Kaufmann | Hauptamtlicher Vorstand |
Hausbeiräte
Hausbeiräte sind keine in der Satzung vorgesehene Gremien der Bewohnergenossenschaft FriedrichsHeim eG. Sie stellen jedoch ein wichtiges Instrument der Mitgliederbeteiligung dar.
In jedem Haus der Bewohnergenossenschaft FriedrichsHeim eG können die dort wohnenden Mitglieder einen Hausbeirat bilden. Weitere Informationen zu Hausbeiräten und ihren Aufgaben finden Sie hier.