Hausbeirat

Das Nachbarschaftsgremium: für jedes Haus

In jedem Haus der Bewohnergenossenschaft FriedrichsHeim eG können die dort wohnenden Mitglieder einen Hausbeirat bilden. In einigen Häusern gibt es bereits solche Nachbarschaftsgremien. Wenn Sie auch in Ihrem Haus einen Beirat gründen möchten, unterstützt Sie die Geschäftsstelle gerne.

Aufgaben: engagiert für die Hausgemeinschaft

Hausbeiräte engagieren sich für das gemeinschaftliche Zusammenleben im Haus, sie fördern die nachbarschaftliche Kommunikation untereinander, sie können im Streitfall in der Bewohnerschaft schlichten, sie sind eine wichtige Schnittstelle zur Hausverwaltung und sie können bei der Neuvermietung von Wohnungen im Haus mitwirken. Ggf. beteiligen sich Hausbeiräte auch an der Einrichtung, Gestaltung und Nutzung von Gemeinschaftsräumen und -flächen, soweit vorhanden und gewünscht. Der Hausbeirat kann sich selbst über weitere Themen verständigen.

Ein Hausbeirat repräsentiert immer alle Treppenaufgänge eines Hauses bzw. eines Grundstücks.

Wahl und Zusammensetzung: transparent und demokratisch

Um einen Hausbeirat zu bilden, laden Sie – z.B. mit einem Aushang in allen Treppenaufgängen – alle im Haus wohnenden Mitglieder zu einer Hausversammlung ein. Eine solche Versammlung kann natürlich auch mit einem Hoffest o.ä. verbunden werden.

Am besten suchen Sie bereits im Vorfeld der Versammlung Unterstützerinnen und Unterstützer.

Auf der Versammlung können die Mitglieder des Hausbeirats durch allgemeine Zustimmung bestimmt oder mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gewählt werden.

Der Hausbeirat sollte mindestens aus drei Personen bestehen. Im Gremium sollten möglichst Bewohner*innen aus allen Treppenaufgängen des Hauses vertreten sein. Gegenüber der Geschäftsstelle sind ein*e Ansprechpartner*in sowie eine Stellvertretung schriftlich zu benennen.

Das von der Wahlversammlung angefertigte Protokoll sollte Angaben zu Ort und Zeit der Versammlung, Anzahl der Teilnehmenden und die Namen der gewählten Mitglieder des Hausbeirats enthalten. Bitte senden Sie das Protokoll zusammen mit der Einladung zur Versammlung (Aushang o.ä.) an die Geschäftsstelle der Genossenschaft. Ebenso teilen Sie bitte mit, wenn sich die Zusammensetzung des Hausbeirats zu einem späteren Zeitpunkt ändert.

Sollten von den Treffen des Hausbeirats Protokolle angefertigt werden, ist es empfehlenswert, diese im Haus auszuhängen und zur Kenntnis der Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen.

Mitwirkung bei Neuvermietung: Empfehlung

Eine besondere Möglichkeit des Hausbeirats besteht darin, bei der Neuvermietung von Wohnungen im Haus mitzuwirken. Bedingung dafür ist es, dass sich der Vermietungsprozess nicht verzögert und dass der Hausbeirat frühzeitig sein Mitwirkungsinteresse mitteilt und das Verfahren mit der Geschäftsstelle abspricht.

Hierbei prüft die Geschäftsstelle zunächst die eingegangenen Wohnungsbewerbungen, trifft auf Grundlage der Wohnungsvergabe-Richtlinien eine Vorauswahl und schlägt dem Hausbeirat einige Bewerber*innen vor. Dabei werden nur die Namen, die Telefonnummern sowie ggf. die Mitgliedsnummern weitergegeben.

Die Mitglieder des Hausbeirats machen sich in einem Gespräch ein Bild von den Bewerber*innen. Zugleich haben auch die Bewerber*innen die Gelegenheit, einige der möglichen künftigen Nachbar*innen kennenzulernen. Im Ergebnis spricht der Hausbeirat innerhalb des zuvor abgesprochenen Zeitraums gegenüber der Geschäftsstelle eine Empfehlung zur Neuvermietung mit einer kurzen Begründung aus.

Die endgültige Entscheidung über die Wohnungsvergabe liegt beim Vorstand der Bewohnergenossenschaft, der in seine Entscheidungsfindung die Empfehlung des Hausbeirats einbezieht.

Vernetzung: über den Tellerrand

Natürlich ist es möglich und wünschenswert, dass sich die Beiräte verschiedener Häuser miteinander vernetzen. Sie können sich so über ihre Erfahrungen austauschen. Außerdem können bestehende Hausbeiräte ihre Unterstützung bei der Bildung neuer Beiräte in anderen Häusern anbieten.

Stand: 09.08.2021