Angebote, Besichtigung, Bewerbung, Vergabe, Mitgliedschaft
Wohnungssuche
Wo liegen die Häuser bzw. Wohnungen der Bewohnergenossenschaft FriedrichsHeim eG?
Alle unsere Häuser befinden sich in Berlin-Friedrichshain.
-> Häuser-Übersicht mit Lageplan
Kann ich mich bei der Bewohnergenossenschaft FriedrichsHeim eG auf eine Warteliste für eine Wohnung setzen lassen?
Nein. Wir führen keine Warteliste oder ähnliches. Sie können sich also auf keine Liste eintragen lassen, es steht aber auch niemand vor Ihnen auf einer Liste.
Wie bzw. wo kann ich mich über Wohnungsangebote informieren?
Wenn Sie gerne zu uns ziehen möchten, besuchen Sie bitte regelmäßig unsere Angebotsseite und prüfen dort etwaige Wohnungsangebote. Freie Wohnungen werden nur hier angeboten.
Es kann vorkommen, dass dort über einen längeren Zeitraum keine Angebote zu finden sind, weil alle Wohnungen vergeben sind.
Kann ich mir Wohnungsangebote zusenden lassen?
Statt eines Newsletter- oder Angebotsversand bieten wir einen RSS-Feed für unsere Wohnungsangebotsseite (und die Neuigkeitenseite) an. Nach dem Abonnieren des Feeds werden Sie in der entsprechenden Anwendung bzw. App automatisch über neue Einträge auf der Seite informiert.
-> Eine kurze Anleitung zum Abonnieren des Feeds
Warum finde ich auf der Angebotsseite fast nie Wohnungsangebote?
Angebote aller freien Wohnungen werden ausschließlich auf unserer Website veröffentlicht. Dies ist naturgemäß immer dann der Fall, wenn eine bisherige Nutzerin bzw. ein bisheriger Nutzer auszieht. Wir sind eine kleine Genossenschaft mit etwa 560 Wohnungen, die grundsätzlich alle vergeben sind. Die Zahl der Auszüge kann zeitweise gering sein, so dass es vorkommt, dass dort über einen längeren Zeitraum keine Angebote zu finden sind. Außerdem sind nichtreservierte Wohnungsangebote erfahrungsgemäß so sehr nachgefragt, dass sie meist nicht länger als einige Stunden auf der Website angeboten werden können.
Brauche ich für eine Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Normalerweise nicht. Ein Wohnberechtigungsschein ist nur erforderlich, wenn Sie einen entsprechenden Hinweis im konkreten Wohnungsangebot finden.
(Zwei unserer Gebäude sind Plattenbauten der Wohnungsbauserie 70, die in den frühen 1970er Jahren in der DDR entwickelt wurde und die mit „WBS 70“ abgekürzt wird. Hierbei gibt es keinen Bezug zum Wohnbererechtigungsschein.)
Reservierte und nicht reservierte Wohnungsangebote
Kann ich mich auf eine reservierte Wohnung bewerben?
Reservierte Wohnungsangebote sind mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Sie sind bis zum Ablauf der genannten Frist den Mitgliedern der Bewohnergenossenschaft FriedrichsHeim eG vorbehalten.
Nach Ende der Reservierungsfrist wird in Abhängigkeit vom bekundeten Interesse aus der Mitgliedschaft entschieden, ob die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt am selben Ort allen Interessierten, also auch Nicht-Mitgliedern, angeboten wird. Geschieht das nicht, ist die Wohnung an ein Genossenschaftsmitglied vergeben worden.
Woran erkenne ich Wohnungsangebote für alle Interessierten, für Nicht-Mitglieder?
Angebote, die sich an Nicht-Mitglieder und Mitglieder gleichermaßen richten, enthalten keinen Reservierungshinweis und auch sonst keine besondere Kennzeichnung. Diese Angebote sind erfahrungsgemäß so sehr nachgefragt, dass sie meist nicht länger als einige Stunden auf der Website angeboten werden können.
Ich bin Mitglied der Bewohnergenossenschaft und interessiere ich für ein reserviertes Wohnungsangebot. Was bedeutet die Reservierungsfrist für mich genau?
Die Reservierungsfrist beschreibt den Zeitraum, in dem eine Wohnung ausschließlich Genossenschaftsmitgliedern angeboten wird und in dem Sie Ihr Interesse an der betreffenden Wohnung bekunden können. Die Besichtigung der Wohnung und die Bewerbung müssen nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgen. Die Fristen hierfür besprechen Sie bitte im konkreten Einzelfall mit der verantwortlichen Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle.
Mitgliedschaft
Wie kann ich Mitglied der Bewohnergenossenschaft FriedrichsHeim eG werden?
Zurzeit nehmen wir neue Mitglieder nur im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung auf. Eine Mitgliedschaft „auf Vorrat“ ist nicht möglich.
Wenn Sie als Nicht-Mitglied, die Zusage für eine Wohnung bekommen, werden Sie zunächst Mitglied der Genossenschaft: Sie beteiligen sich an der Bewohnergenossenschaft FriedrichsHeim eG mit den laut Satzung erforderlichen Genossenschaftsanteilen. Anschließend unterzeichnen Sie den Dauernutzungsvertrag für die Wohnung.
-> Mehr zu Mitgliedschaft und Anteilen
Muss ich wirklich unbedingt Mitglied werden, um einen Vertrag für eine Wohnung abzuschließen?
Ja. Vor der Unterzeichnung des Nutzungsvertrags müssen Sie Mitglied werden, da Wohnungen nur an Mitglieder vergeben werden.
Wohnungsbesichtigung und -bewerbung
Kann ich mich allgemein um Wohnungen bei der Bewohnergenossenschaft bewerben?
Nein. Eine Wohnungsbewerbung bezieht sich immer auf eine konkrete Wohnung.
Kann ich mich sofort auf eine angebotene Wohnung bewerben?
Wir möchten, dass Sie die Wohnung, auf die Sie sich bewerben, zuvor angesehen haben. Eine Bewerbung ist daher grundsätzlich nur nach erfolgter Besichtigung möglich.
Wie kann ich eine angebotene Wohnung besichtigen?
Wenn Sie auf unserer Angebotsseite eine konkrete Wohnung finden, die für Sie infrage kommt, rufen Sie uns an: Tel. (030) 69 80 86-6.
Sie erhalten von uns entweder die Telefonnummer der jetzigen Bewohnerin bzw. des jetzigen Bewohners, um eine Besichtigung zu verabreden. Oder wir vereinbaren direkt mit Ihnen einen Besichtigungstermin.
Die Anzahl der zu vergebenden Besichtigungstermine ist begrenzt.
Wie geht es nach der Wohnungsbesichtigung weiter?
Wenn Sie nach der Besichtigung weiterhin an der Wohnung interessiert sind, bewerben Sie sich zeitnah um die besichtigte Wohnung. Bitte geben Sie uns kurz telefonisch oder per E-Mail Bescheid, falls Sie nicht weiter an der Wohnung interessiert sind.
Welche Unterlagen gehören zur Wohnungsbewerbung?
Die Wohnungsbewerbung sollte mindestens die folgenden Unterlagen umfassen:
- das ausgefüllte Wohnungsbewerbungsformular
- ein Bewerbungsschreiben
- Nachweise über laufende Einkünfte
- z.B. Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate
- oder der letzte vorliegende Steuerbescheid
- oder eine schriftliche Mietübernahmeerklärung Ihres Job-Centers
- -> Info: Die Mietbelastung sollte möglichst nicht mehr als ein Drittel der laufenden. Einkünfte betragen; ggf. ist zusätzlich eine selbstschuldnerische Bürgschaft z.B. Ihrer Eltern notwendig.
- eine Schufa-Auskunft (kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ist möglich und ausreichend)
- eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit für das bisherige Mietverhältnis
- eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines vergleichbaren Dokuments
Wie kann ich meine Wohnungsbewerbung an die Bewohnergenossenschaft schicken?
Das Wohnungsbewerbungsformular können Sie auch als PDF-Datei ausfüllen und per E-Mail senden. Die eigenhändigen Unterschriften können Sie ggf. beim persönlichen Vorstellungsgespräch nachholen. Die weiteren Unterlagen können Sie einscannen und ebenfalls per E-Mail schicken. Sie können uns Ihre Bewerbungsunterlagen auch als verschlüsselte E-Mail senden.
Per Post senden Sie uns bitte nur Kopien, keine Originalbelege.
Was geschieht mit meinen persönlichen Daten in der Wohnungsbewerbung?
Die uns im Zuge einer Wohnungsbewerbung zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. persönlichen Daten und Informationen verwenden wir ausschließlich für die Entscheidungsfindung über die Vergabe der Wohnung. Kommt kein Nutzungsvertrag zustande, werden sämtliche Unterlagen und Daten spätestens sechs Monate nach Wohnungsvergabe gelöscht bzw. vernichtet. Die Speicherung bzw. Aufbewahrung erfolgt ausschließlich, um die Vergabeentscheidung und die Einhaltung der Vergaberichtlinien für die Gremien der Genossenschaft dokumentieren zu können.
Unterlagen, die unabhängig von einer Wohnungsbesichtigung an uns geschickt werden, werden aus Datenschutzgründen nicht aufbewahrt und umgehend gelöscht oder vernichtet.
Wohnungsvergabe
Wie geht es weiter, nachdem ich meine Wohnungsbewerbung abgeschickt habe?
Aus den eingegangenen Bewerbungen wählen wir die Bewerberinnen und Bewerber aus, die zum persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Bringen Sie dazu bitte die Originale der eingereichten Unterlagen mit. Das Treffen dient einerseits der unmittelbaren Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und andererseits dem gegenseitigen Kennenlernen.
Sofern es die Hausgemeinschaft wünscht, wird sie in die Entscheidung über die Auswahl der neuen Nutzerinnen bzw. Nutzer einbezogen.
Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer die Wohnung bekommt?
Grundlage für die Vergabeentscheidung sind die Wohnungsvergabe-Richtlinien, die auf der Website eingesehen werden können. Danach werden z.B. Bewerbungen von Familien mit Kindern bei Neubelegung von größeren Wohnungen bevorzugt berücksichtigt. In den Richtlinien ist auch eine Regelung zur Größe zu vergebener Wohnungen festgehalten.
Erhalte ich auf meine Wohnungsbewerbung eine Antwort?
Ja. Auch wenn es manchmal etwas länger dauern kann: Nachdem die Vergabeentscheidung für eine Wohnung gefallen ist, erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber eine Zu- oder Absage per E-Mail oder telefonisch.
Wo finde ich weitere Informationen?
Den jeweils aktuellen Stand zum Wohnungsbewerbungsprozess finden Sie hier auf unserer Website.
Stand: 19.09.2022