Einbau nahezu abgeschlossen
In den vergangenen Monaten ist der ganze Wohnungsbestand der Bewohnergenossenschaft FriedrichsHeim eG mit Rauchmeldern ausgestattet worden.
In einigen wenigen Wohnungen sind noch Nacharbeiten erforderlich, die aber zeitnah abgeschlossen werden sollen.
Die Pflicht zum Einbau der Rauchmelder ergibt sich aus § 48 (4) der Bauordnung für Berlin. Danach müssen alle Wohnungen bis zum Ende des Jahres 2020 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Genossenschaft kommt mit der Ausrüstung also einer gesetzlichen Verpflichtung nach und steigert zugleich die persönliche Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner.
Der Einbau hatte sich zunächst durch die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verzögert. Im zweiten Anlauf konnten die Rauchmelder jedoch unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen eingebaut werden.
Das eingebaute Rauchmelder-Modell ist mit einer Funktechnologie ausgestattet. Dadurch muss die Wohnung für die vorgeschriebenen, regelmäßigen Inspektionen der Geräte nicht mehr betreten werden. Der Gerätestatus wird fortlaufend geprüft.
Bitte informieren Sie die Geschäftsstelle unverzüglich über baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen einzelner Räume Ihrer Wohnung, damit geprüft werden kann, ob ggf. weitere Rauchmelder angebracht werden müssten.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Rauchmeldern haben oder wenn das Gerät eine Störung meldet oder wiederholt Fehl-Alarmmeldungen ausgibt, wenden Sie sich bitte an die telefonische Hotline von Brunata-Metrona; diese ist rund um die Uhr kostenlos erreichbar unter:
0800 000 1797