Wenn die Wasseruhren funken

Ablesung der Verbrauchsmessgeräte wird umgestellt

In den nächsten Wochen und Monaten werden nach und nach die Verbrauchsmessgeräte in allen Wohnungen der Bewohnergenossenschaft ersetzt. Bei den neuen Modellen können die Verbrauchswerte per Funk ausgelesen werden.

Zwei Wasseruhren vor mehreren senkrechten RohrleitungenDie Heizkostenverteiler, die auf den Heizköpern angebracht sind, und die Wasseruhren für Kalt- und Warmwasser müssen bisher direkt am Gerät abgelesen werden. Dazu muss einmal im Jahr ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Messdienstleisters in jede Wohnung kommen, jedes Mitglied musste zum angegebenen Termin den Zugang ermöglichen. In der Zukunft wird der Zugang nur noch alle sechs Jahre erforderlich sein.

Der Tausch der Messgeräte erfolgt in der Regel beim regulären Ablesetermin und in Abhängigkeit von den Eichfristen. Beginnend in diesem Herbst und Winter ist der Austausch schrittweise in allen Häusern der Bewohnergenossenschaft bis Ende des Jahres 2025 vorgesehen. Die betroffenen Haushalte werden vorab schriftlich informiert. Den genauen Termin teilt der Messdienstleister Brunata-Metrona wie gewohnt per Aushang in den Treppenaufgängen mit.

Damit die erforderlichen Arbeiten für das gesamte Haus wie geplant durchgeführt werden können, ist es besonders wichtig, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner zum angegebenen Termin den Zugang zu ihrer Wohnung gewähren und so die Ablesung und den Geräteaustausch ermöglichen. Alle Räume und alle Heizkörper sowie die Wasseruhren bzw. die Revisionsklappe müssen zugänglich sein. So werden zusätzliche Kosten vermieden. Sollten Sie persönlich nicht anwesend sein können, geben Sie Ihren Wohnungsschlüssel bitte an eine Nachbarin oder einen Nachbarn Ihres Vertrauens. Unverändert werden zwei kostenlose Termine angeboten.

Bereits Ende 2021 ist in Deutschland die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie setzt die Verpflichtungen der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018 um: z.B. Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung und unterjährige Verbrauchsinformation.
Die EU will damit einen geringeren Energieverbrauch und einen verbesserten Wettbewerb erreichen. Dieser Einbau der Geräte muss bis spätestens Ende 2026 erfolgen.