Wichtige Information zum Freistellungsauftrag

Ab 01.01.2009 wird eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% auf alle Dividendenzahlungen  erhoben. Da die Genossenschaft verpflichtet ist, die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt abzuführen, kommt nicht die volle Dividende zur Auszahlung an die Mitglieder. Unsere Mitglieder erhalten deshalb mit der Dividendenbenachrichtigung eine Steuerbescheinigung, die sie im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung ggfs. geltend machen können.

Alternativ besteht die Möglichkeit, durch Vorlage eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung bei uns die Auszahlung der vollständigen Dividende zu beantragen. Das Formular für den Freistellungsauftrag ist auf unserer Homepage abrufbar. Wollen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, drucken Sie bitte dieses Formular aus und schicken es bis spätestens zur Mitgliederversammlung ausgefüllt an das Büro der Bewohnergenossenschaft. Um den Rest kümmern wir uns.

Leider wurden diese Freistellungsaufträge in der Vergangenheit von zahlreichen Mitgliedern falsch ausgefüllt! Als Betrag muss mindestens die Dividendenhöhe insgesamt und nicht nur die Höhe des Steuerabzugs eingetragen werden.

Beispiel:

Sie erhalten auf Ihre eingezahlten Genossenschaftsanteile in Höhe von z.B. 3.579,04 € eine Dividende von 3% in Höhe von 107,37 €. Davon werden ohne Freistellungsauftrag 28,32 € an das Finanzamt abgeführt, so dass nur 79,05 € zur Auszahlung kommen. Um die vollen 107,37 € auszahlen zu können, muss auf dem Freistellungsauftrag ein Betrag von mindestens 107,37 € (und nicht 28,32 € !) eingetragen werden.