Antworten rund um gutes Wohnen

Technik, Nachbarschaft, Ein- und Auszug

Elektrische Badlüfter

Was macht der Badlüfter und was muss ich machen?

In den innenliegenden Bädern ohne Fenster sind elektrischer Lüfter eingebaut. Sie transportieren feuchte und verbrauchte Luft ab. Der Filter im Badlüfter muss regelmäßig gereinigt werden. Ein rotes Lämpchen zeigt eine anstehende Filterreinigung an. Mehr dazu finden Sie in der nächsten Antwort.

Was bedeutet es, wenn am elektrischen Badlüfter ein Lämpchen rot leutet?

Der Filter im Badlüfter muss regelmäßig gereinigt werden. Eine anstehende Filterreinigung wird durch dauerhaftes, rotes Leuchten der LED unter der Ecke des Gerätes signalisiert. Bitte entfernen Sie dazu die Frontabdeckung der Innenblende, entnehmen den Filter und reinigen diesen in der Spülmaschine oder mit Wasser und Spülmittel. Setzen Sie den trockenen Filter wieder in den Filterrahmenträger ein und lassen Sie die Abdeckung der Innenblende wieder einrasten.
Zum Rücksetzen der Filterwechselanzeige betätigen Sie den Taster für 3 Sekunden. Eine Anleitung hierzu befindet sich unter der Blende auf dem Informationsaufkleber.
Gern können Sie den Filter reinigen, auch bevor die rote LED aufleuchtet.

Rauchmelder

Wo erhalte ich weitere Informationen zum Rauchmelder in meiner Wohnung?

In allen Wohnungen sind Rauchmelder installiert. Es handelt sich um das Modell „Rauchmelder star (RM 680110) der Firma Brunata-Metrona.
Störungen und Fehlalarme des Rauchmelders melden Sie bitte direkt an die Rauchmelder-Hotline des Herstellers,
Tel.: 0800 / 000 1797
(24 Stunden am Tag; kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz)

Richtig heizen und lüften

Wie sorge ich für ein angenehmes Raumklima?

Vor allem in der kalten Jahreszeit sorgt angemessenes Heizen in Verbindung mit regelmäßigem Lüften für ein angenehmes Raumklima in der Wohnung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Faltblatt „Richtig heizen und lüften“

Respektvolle Nachbarschaft

Wie ist das nachbarschaftliche Zusammenleben im Haus geregelt, gibt es so etwas wie eine Hausordnung?

Ja, es gibt eine Hausgemeinschaftsordnung.
Grundsätzlich gilt die Hausordnung, in der Fassung, die beim Vertragsabschluss übergeben wurde. Aber sicher ist nicht der exakte Wortlaut einer bestimmung Fassung entscheidend. Der Geist des nachbarschaftlichen Miteinanders sorgt für ein gelingendes Zusammenleben im Haus.

Was kann ich tun, wenn es Konflikte im Haus gibt?

Suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn. Vieles lässt sich am besten im direkten Austausch vor Ort klären. Erklären Sie ruhig Ihre Sicht der Dinge und versuchen Sie sich in die Lage Ihres Gegenübers zu versetzen.
Wenn auf diese Art keine Lösung finden, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, damit wir gemeinsam andere Möglichkeiten besprechen können.

Nach der Wohnungskündigung

Wann melde ich mich beim Stromanbieter ab?

Sie müssen sich spätestens zwei Werktage vor dem Übergabetermin bei Ihrem Stromversorger abmelden – mit Wirkung zum Termin der Wohnungsübergabe. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.
Die Stromzählerwerte werden durch die Genossenschaft gemeinsam mit Ihnen zur endgültigen Wohnungsabnahme abgelesen. Anschließend übermitteln Sie den Zählerstand an den Stromversorger.
Ggf. melden Sie sich auch beim Gasversorger zum Abnahmetermin ab. Denken Sie auch an die Kündigung Ihrer privaten Verträge z.B. bei Kabel- oder Telekommunikationsanbietern.

Nach der Unterzeichnung eines Wohnungsnutzungsvertrags

Wann melde ich mich beim Stromanbieter an?

So früh wie möglich.
Melden Sie sich beim Stromversorger Ihrer Wahl an – mit Wirkung zum Übergabetermin. Die Anmeldung muss möglichst früh, spätestens zwei Werktage vor der Wohnungsübergabe erfolgen. Je nach Stromanbieter kann diese Frist auch deutlich länger sein. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich.
Der Zählerstand wird bei der Übergabe durch die Genossenschaft gemeinsam mit Ihnen abgelesen. Teilen Sie ihn anschließend dem Versorger mit.

Stand: 01.08.2025