Neue Regelung bei Umzug: Strom an- und abmelden

Fristen bei Ein- und Auszug beachten

Die An- bzw. Abmeldung beim Stromanbieter ist beim Ein- bzw. Auszug nicht mehr rückwirkend möglich. 

Analoger StromzählerDie Meldung beim Energieunternehmen kann nur noch mit Wirkung zu einem Datum in der Zukunft erfolgen. Die Abmeldung bei Auszug muss mindestens zwei Werktage im Voraus erfolgen. Für Anmeldung sind die Fristen deutlich länger und je nach Stromversorger unterschiedlich, es ist jedoch von mindestens zwei Wochen auszugehen. 

Konkret bedeutet das für Sie als Bewohnerin oder Bewohner:

Bei Einzug in eine neue Wohnung

Melden Sie sich beim Stromversorger Ihrer Wahl an – mit Wirkung zum Übergabetermin. Die Anmeldung muss möglichst früh vor der Wohnungsübergabe erfolgen. Eine rückwirkende Anmeldung ist -wie erwähnt – nicht möglich. Der Zählerstand wird bei der Übergabe durch die Genossenschaft gemeinsam mit Ihnen abgelesen. Teilen Sie ihn anschließend dem Versorger mit. 
Ggf. melden Sie sich auch beim Gasversorger Ihrer Wahl zum Übergabetermin an.

Bei Auszug aus einer Wohnung

Sie müssen sich spätestens zwei Werktage vor dem Übergabetermin bei Ihrem Stromversorger abmelden – mit Wirkung zum Termin der Wohnungsübergabe. Eine rückwirkende Abmeldung ist auch hier nicht möglich. Die Stromzählerwerte werden durch die Genossenschaft gemeinsam mit Ihnen zur endgültigen Wohnungsabnahme abgelesen. Anschließend übermitteln Sie den Zählerstand an den Stromversorger.
Ggf. melden Sie sich auch beim Gasversorger zum Abnahmetermin ab. Denken Sie auch an die Kündigung Ihrer privaten Verträge z.B. bei Kabel- oder Telekommunikationsanbietern.